Auswärtiges Amt:
Ungarn: Reise- und Sicherheitshinweise
(COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Stand – 03.01.2021
(Unverändert gültig seit: 15.12.2020)
Ungarn hat die Nationale Gefahrenlage ausgerufen und weitreichende Beschränkungen erlassen. Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr wurde bis zum 11. Januar 2021 verlängert. Ausgenommen davon sind lediglich ahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sowie in Situationen zur Abwehr von Gesundheitsschaden, Lebensgefahr oder anderen schweren Schadensfällen. Jegliche Art von Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten, ProfiSportveranstaltungen ohne Zuschauer, religiöse Versammlungen sowie Individualsport sind hingegen erlaubt. Hochzeiten dürfen im engsten Familienkreis stattfinden, an Beerdigungen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Alle Geschäfte, mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen, müssen um 19 Uhr schließen. Gastronomiebetriebe sind geschlossen und dürfen nur eine Abholung für den Außer-Haus-Verzehr anbieten. Die Personen ab 65 Jahren vorbehaltenen Einkaufszeiten wurden zum 12. Dezember 2020 wieder aufgehoben. Touristische Hotelaufenthalte im Land sind verboten. Freizeiteinrichtungen, wie z.B. Schwimmbäder, Eislaufanlagen, Kinos und Museen sind geschlossen. Kindergärten und Schulen bis zur achten Klasse sind geöffnet; die Temperaturmessung findet weiterhin statt; ab der neunten Klasse findet der Unterricht digital statt. Hygieneregeln In öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen, auf öffentlichen Plätzen, in besonders gekennzeichneten öffentlichen Bereichen und in Innenstadtbereichen ab 10.000 Einwohnern, in Einkaufszentren, Geschäften, und Taxis, in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Es dürfen nur noch Lehrkräfte und Schülerschaft die Schulgebäude betreten und müssen sich beim Zutritt einer Temperaturkontrolle unterziehen. Lehrer, Erzieher und Krankenhausmitarbeiter werden wöchentlich einem freiwilligen COVID-19-Test unterzogen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird von Polizei und Militär überwacht. Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen werden mit vorübergehender Schließung und/oder Bußgeldern von bis zu 1.000.000 HUF geahndet. Nach einem Telefongespräch von Axel Bormann mit Tibor Lukasz am 01.01.21 in Paka ist in der Partnergemeinde alles im grünen Bereich, er soll alle grüßen, wir sollen alle gesund bleiben, damit wir uns bald wiedersehen können.