Spendenbescheinung für Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge sind nach § 10b EStG und § 9 Nr. 3 KStG wie Spenden abziehbar.
Bei Beträgen bis 200,- Euro genügt als Nachweis der Zahlung gegenüber dem Finanzamt der Buchungsbeleg (Auszug) der Bank unter Hinweis auf den Freistellungsbescheid des Partnerschaftskreises.
Insbesondere im Hinblick auf den enormen Arbeitsaufwand wird der Partnerschaftskreis für Mitgliedsbeiträge künftig also keine Spendenbescheinigungen mehr erteilen.
Alle Mitglieder können anhand der untenstehenden
„Bescheinigung für das Finanzamt“
ab sofort ihren Mitgliedsbeitrag bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Weitere Details sind in der Bescheinigung aufgeführt. Bitte klicken Sie also auf den u.a. Link, um die Bescheinigung aufrufen und ausdrucken zu können:
Bescheinigung für das Finanzamt (Download)
Diese Bescheinigung ist bis 2022 gültig.